Digitale Wasserzähler

Die Wasserversorgung der Stadtwerke Leer AöR stellt bei der Ermittlung der Wasserverbräuche in Leer nach und nach von mechanischen auf elektronische Wasserzähler um. Dieser Wechsel bringt zahlreiche Vorteile wie vor allem Zeit- und Kostenersparnisse. In erster Linie ermöglicht diese Zukunftstechnologie das funkgesteuerte Auslesen der Verbrauchsmengen über den Funkstandard LoRaWAN. Das Ablesen am Zähler und Mitteilen der Daten durch den Kunden an die Stadtwerke wird dann perspektivisch nicht mehr erforderlich sein.

Ausführliche Hintergründe zur Umstellung sind hier zu finden. Eine Übersicht mit den zusammengestellten wichtigsten Fragen und Antworten findet sich in dieser Liste.

Alle wichtigen Hinweise zur Datenverarbeitung beim Einsatz fernauslesbarer Wasserzähler sind hier zu finden. Wichtig: Vertragspartner der Stadtwerke sind rechtlich dazu verpflichtet, die jeweiligen Nutzer der Hausanschlüsse und digitalen Wasserzähler über diese Hinweise zur Datenverarbeitung zu informierten, beziehungsweise diese Hinweise weiterzugeben.

FAQ Elektronische Wasserzähler

Wieso werden nur noch elektronische Wasserzähler eingebaut?

Auch bei den Stadtwerken Leer zieht die Digitalisierung ein: Die bisherigen mechanischen Hauswasserzähler werden zukünftig durch elektronische, funkauslesbare Wasserzähler ersetzt. Im Vergleich zu den heutigen Mehrstrahlflügelradzählern enthalten die Ultraschallzähler keine beweglichen Teile. Das heißt die neuen Funkwasserzähler weisen einen deutlich geringeren Verschleiß auf und sind weniger stör- und reparaturanfällig. Die mechanischen Wasserzähler entsprechen damit nicht mehr dem Stand der Technik und haben neben einer begrenzten Genauigkeit nur eine begrenzte Lebensdauer von 6 Jahren. Die neuen elektronischen Wasserzähler haben dagegen eine Lebensdauer von mindestens 12 Jahren, eine genauere Ablesbarkeit und die Fähigkeit minimale Abflüsse wie Leckagen zu erkennen. Dieses ist vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit und der Verantwortungen für Umwelt von entscheidender Bedeutung. Zur Abrechnung (stichtagsgenau!) ist eine Meldung ihrerseits oder gar eine Ablesung vor Ort nicht mehr notwendig!

Bekommt jeder sofort einen elektronischen Wasserzähler?

Nein! Erst nach Ablauf der Eichfrist von sechs Jahren wird Ihr Zähler turnusgemäß gegen einen elektronischen Wasserzähler getauscht. Ein Zählerwechsel vor Ablauf der Eichfrist findet nicht statt.

Muss ich meinen Wasserverbrauch zur Abrechnung noch melden?

Ja! In der Umstellungsphase auf die neuen Wasserzähler wird die Jahresverbrauchsabrechnung unverändert durchgeführt.

Kann ich auch einen mechanischen Wasserzähler bekommen?

Nein, wir verbauen nur noch elektronische Wasserzähler mit Funkmodul. Sollten Sie die Funkübertragung nicht wünschen, müssen Sie einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Das Funkmodul wird dann deaktiviert.

Welche Daten speichert der elektronische Wasserzähler?

Der Zähler speichert Tages-, Monats- und Jahreswerte sowie Alarm- und Fehlercodes. Damit können im Einzelfall Probleme in der Hausinstallation oder im Wassernetz erkannt und behoben werden.
Per Funk wird jedoch lediglich der aktuelle Zählerstand und der Stichtagswert übertragen.

Wird der „Datenschutz“ eingehalten?

Ja! Siehe auf unserer Homepage: Hinweise zur Datenverarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz von fernauslesbaren Wasserzählern gemäß „Datenschutz-Grundverordnung“ (DSGVO).

Wie und wie oft werden meine Daten ausgelesen?

Die Auslesung geschieht turnusmäßig, in der Regel einmal jährlich (stichtagsgenau!), für die Abrechnung oder Zwischenabrechnung. 
Sofern die Daten im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb unserer Wasserversorgungsanlage erforderlich sind, lesen wir den Zähler anlassbezogen vor Ort und nur im Beisein und mit Zustimmung des Betroffenen aus. Andere Zwecke sind rechtlich nicht zulässig. Die Daten werden verschlüsselt ohne Klarnamen an unsere speziellen Empfänger übertragen.

Was passiert mit den ausgelesenen Daten?

Die Durchflussmenge, also der Wasserverbrauch, wird zukünftig, wie bisher auch, bei uns im System gespeichert und als Grundlage der Abrechnung verwendet.
Die ausgelesenen Daten löschen wir, soweit wir sie für die genannten Zwecke nicht mehr benötigen, spätestens aber fünf Jahre nach ihrer Auslesung.

Kostet der Austausch etwas?

Der Einbau des elektronischen Wasserzählers ist kostenfrei.

Wie oft muss der Wasserzähler ausgetauscht werden?

Der elektronische Wasserzähler wird im Gegensatz zum mechanischen Zähler (Austausch nach 6 Jahren), nach frühestens 12 Jahren ausgetauscht.

Braucht der Zähler Strom?

Der Zähler selbst ist mit einer Batterie ausgestattet, welche laut Herstellerangaben bis zu 15 Jahre hält.

Wie ist die Belastung mit Elektrosmog?

Die von den Geräten ausgehende Funkstrahlung ist unbedenklich (siehe Kundeninformation zum Einsatz elektronischer Wasserzähler).

Was ist bei vermieteten Wohnungen zu beachten?

Als Vertragspartner der Stadtwerke Leer AöR in ihrer Funktion als Wasserversorgungsunternehmen sind Sie gemäß § 15 Abs. 5 der „Ergänzende(n) Wasserlieferungsbedingungen“ (Ablesung und Abrechnung (§§ 20, 24 und 25 AVBWasserV)) verpflichtet die jeweiligen Nutzer der Hausanschlüsse und der elektronischen Wasserzähler über die „Hinweise zur Datenverarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz von fernauslesbaren Wasserzählern gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ zu informieren bzw. diese weiterzugeben.

Diese sind auch auf der Homepage der Stadtwerke Leer AöR einzusehen.