ELEKTRONISCHE WASSERZÄHLER
Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,
die Stadtwerke Leer AöR stellt ab dem Jahr 2023 in den nächsten Jahren im Eichturnus (6 Jahre) von mechanischen Wasserzählern auf moderne elektronische Wasserzähler um.
Diese Umstellung hat folgende Vorteile:
1. Lange Lebensdauer
Die neuen Wasserzähler haben in Abstimmung mit den Eichbehörden eine Lebensdauer von 12 Jahren und mehr. Dieses erhöht die Umweltfreundlichkeit zusammen mit dem Umstand, dass kein Blei mehr für die Produktion benötigt wird.
2. Zusatzinformationen und Warnmeldungen
Die neue Zählergeneration zeigt nicht nur den Gesamtverbrauch, sondern auch Zusatzinformationen wie Frostgefahr, Fließrichtungswechsel und Minimal- und Maximaldurchflüsse.
3.Wasserverluste werden erkannt
Die modernen elektronischen Wasserzähler messen die Trinkwassermenge nicht mehr mittels eines Flügelrades im Wasserstrom. Die elektronischen Wasserzahler messen den Verbrauch über die Fließbewegung im Wasser mit einer sogenannten Ultraschallmessung, die bereits geringste Wasserverbräuche neben dem Gesamtverbrauch auf dem Display angezeigt. Dadurch können kleine Leckagen an Toilettenspülungen oder Wasserhähnen entdeckt werden.
4. Funksysteme für die Netzüberwachung und Verbrauchsabrechnung
Eine Ablesung direkt am Wasserzähler im Haus und die Übermittlung durch den Kunden ist zukünftig nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Dieses vermeidet Übertragungsfehler.
Einmal jährlich werden Zählernummer und aktueller Zählerstand noch eventuelle Fehlercodes wie Trockenlauf, Fließrichtungswechsel und Zählerbetriebsdaten wie der Batteriestand über LoRa-Funksignale oder hilfsweise im Vorbeifahren mit dem „Drive-by-Verfahren” erfasst. Hierzu fahren die Stadtwerke Leer AöR alle öffentlichen Wege mit einem Fahrzeug mit langsamer Geschwindigkeit ab. Das Funksignal wird im Wasserzähler so konfiguriert, dass es an den Wochentagen Montag bis Freitag von maximal von 07.00 —18.00 Uhr senden wird.
Sobald eine ausreichende Infrastruktur für LoRaWAN geschaffen ist, wird sukzessive auf den Funkstandard LoRaWAN“ umgestellt. ,LoRaWAN“ steht für LongRange (große Reichweite) und kann über große Distanzen mit geringem Stromverbrauch kommunizieren. Bei diesem Verfahren wird bis zu viermal täglich vom Zähler ein Telegramm mit Verbrauchsdaten versendet, welches wir über Antennenstandorte (Gateways) empfangen können. Diese Daten nutzen wir zur Netzüberwachung, indem wir sie straßenweise zusammenfassen. Der so ermittelte Gesamtverbrauch wird der abgegebenen Wassermenge gegenübergestellt und Differenzen können so zeitnah ermittelt werden.
Im Rahmen dieser modernen Netzüberwachung werden keine Verbrauchswerte von einzelnen Wasserzählern ausgewertet. Lediglich einmal jährlich wird für die Verbrauchsabrechnung ein einzelner dieser Verbrauchswerte in das Abrechnungssystem übernommen, damit die Verbrauchsabrechnung für den entsprechenden Zähler erstellt werden kann.
Die Stadtwerke Leer AöR erheben lediglich Daten, die für eine korrekte Abrechnung des Wasserverbrauchs von Relevanz sind. Weitergehende Daten wie Hinweise auf Leckagen oder Rückflüsse werden lediglich im Zähler gespeichert und dort als Alarmmeldung angezeigt.
Sollten Sie eine Leckageprüfung für ihre Liegenschaft wünschen, weil ein entsprechender Fehlercode angezeigt wird oder wenn Unstimmigkeiten über die Abrechnung des Wasserverbrauchs geklärt werden sollen, können weitere Daten aus dem Zähler lesbar gemacht werden. Diese zusätzlichen Daten können nur direkt vor Ort am Zähler und dürfen nur im Beisein und mit Zustimmung des Betroffenen ausgelesen werden. Eine über diese Verarbeitungen hinausgehende Verbrauchsanalyse einzelner Wasserzähler findet ausdrücklich nicht statt.
Rechtsgrundlage
Die Rechte und Pflichten der Stadtwerke Leer AöR richten sich nach den Wasserlieferungsbedingungen der Stadtwerke Leer AöR, die wiederum die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) ergänzen. Dort ist geregelt, dass den Wasserversorgungsunternehmen ein Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der Art der zur Verbrauchsfeststellung verwendeten Geräte zusteht (§ 18 Abs. 2 Satz 2 AVBWasserV). Das bedeutet, dass die Stadtwerke Leer AöR auf gesetzlicher Grundlage analoge Wasserzähler durch elektronische Wasserzähler ersetzen können.
Technische Details
Der Zahler ist batteriebetrieben. Diese Batterie versorgt sowohl das Messsystem als auch die Funkeinheit für bis zu 15 Jahre mit Strom. Die elektromagnetische Strahlung des Systems ist auf Grund dieser technischen Gegebenheiten im Vergleich zu anderen Hochfrequenzfunkquellen, wie z. B. Radio, Funk- oder Mobiltelefonie oder Fernsehen, äußerst gering und liegt weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte (weitergehend dazu unten unter „Gesundheitsgefahren“).
Datenschutz
Die Stadtwerke Leer AöR achtet jederzeit den Datenschutz und die Datensicherheit Bei einer Datenübertragung werden lediglich diejenigen Daten übertragen, die zur Verbrauchsabrechnung bzw. zur zuverlässigen Wassernetzanalyse und -steuerung notwendig sind. Oberstes Ziel ist es die gesamte Datenübertragung jederzeit gegen unbefugte Zugriffe bzw. unbefugtes Auslesen abzusichern.
Zum Thema „Datenschutz“ siehe auf unserer Homepage: Hinweise zur Datenverarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz von fernauslesbaren Wasserzählern gemäß „Datenschutz-Grundverordnung“ (DSGVO).
Gesundheitsgefahren
Durch den Einsatz von Funkwasserzählern bestehen keinerlei Gesundheitsgefahren. Das wMBus-Funksignal, welches für das „Drive-by-Verfahren” genutzt wird, sendet montags bis freitags von maximal von 07.00 —18.00 Uhr alle 16 Sekunden ein Signal für maximal 16 Millisekunden. Dies bedeutet, dass der Funkwasserzähler 99,99% des Tages nicht sendet. Das LoRa-Funksignal wird sogar noch seltener ausgesendet.
Beide Funksignale werden mit einer Leistung von weniger als 10mW versendet. Zum Vergleich: WLAN-Router senden mit ca. 100mW, Mobiltelefone mit mindestens 1.000mW und Fernseher mit ca. 5.000.000.000mW. Ein Mobiltelefon im Standby-Modus würde bereits mit deutlich größerer Leistung senden als ein Funkwasserzähler. Überdies sendet es kontinuierlich und nicht lediglich 0,01% der Zeit eines Tages.
Hinzu kommt auch, dass Funkwasserzähler vorwiegend in entfernten Räumen wie einem Keller oder Hausanschlussraum eingesetzt werden, sodass der Abstand der Zähler von den Menschen deutlich größer ist als bei anderen sendenden Geräten. Damit wird auch die bei den Menschen ankommende Sendeleistung deutlich reduziert beispielsweise im Vergleich zu Mobiltelefonen, die direkt ans Ohr gehalten werden.
Auch die Rechtsprechung hat keinerlei Bedenken im Hinblick auf Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit den Funkwasserzählern. Beispielsweise hat das Bayrische Verfassungsgericht (Entscheid. v. 26.4.2022 – Vf. 5-VII-19) festgestellt, dass keine relevante Strahlenbelastung ersichtlich ist und beruft sich dabei auf mehrere Untersuchungen des Bundesamts für Strahlenschutz, der Weltgesundheitsorganisation und des Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks.