Compliance und Recht

Wir als Stadtwerke Leer AöR haben als unabhängiges, öffentliches Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge den Anspruch, hohe technische und kaufmännische Qualitätsmaßstäbe mit den Grundsätzen einer sauberen Unternehmensführung („Best Practice“) zu vereinen. Für die Implementierung von Compliance in alle Organisationsebenen ist ein deutliches Bekenntnis der Leitungsebene zu ihren Verhaltensgrundsätzen, der sog. „tone at the top“, maßgeblich. Compliance ist daher Führungsaufgabe und ein Blickwinkel auf das operative Tagesgeschäft.

 

 

Der dafür unternehmensweit zuständige und unabhängige Funktionsbereich Compliance und Recht ist hinsichtlich der organisatorischen und rechtlichen Aufgabenstellungen in der Leitungsebene fest eingebunden und nur dem Vorstand Ass. jur. Timo Kramer zugeordnet. Der Funktionsbereich hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. 

Gesetzeskonformes Handeln

  • Grundlage unseres Handelns ist es, geltendes Recht und andere einschlägige ethische Standards zu beachten und auf deren konsequente Einhaltung hinzuwirken. Direkte und indirekte interne Kontrollmittel und eine auf Korruptionsvermeidung und Compliance ausgerichtete Struktur sollen ein gesetzeskonformes Handeln der Stadtwerke Leer AöR jederzeit garantieren.
     
  •  Klare Kommunikationswege über alle Organisationsebenen unterstützen unsere Führungskräfte bei der Einhaltung von Recht und Gesetz. Alle Mitarbeiter werden eigenverantwortlich in die Pflicht genommen, anhand unserer klaren innenrechtlichen Regelungen und der Berichtswege auf die Vermeidung von Regelverstößen zu achten.
     
  • Sollten Fragen in Bezug auf unser internes Compliance-System oder Hinweise auf ein zweifelhaftes Verhalten bestehen, können sich Mitarbeiter, Auftragnehmer, Kunden und Dritte jederzeit vertraulich an den Vorstand und zuständigen Leiter des unabhängigen Funktionsbereiches Compliance und Recht wenden: Stadtwerke Leer AöR, Ass. jur. Timo Kramer, Schleusenweg 16, 26789 Leer, Telefon: 0491 92770-61, 
    E-Mail: t.kramer@stadtwerke-leer.de

Verhaltenskodex

Grundlage der internen Compliance und der Korruptionsvermeidung ist die strikte Weisung zur Bindung aller Führungskräfte und Mitarbeiter der Stadtwerke Leer AöR an die Einhaltung von Recht und Gesetz, verbunden mit einer „Null-Toleranz-Politik“ bei vorsätzlicher Missachtung.

Berichtswege und Beratung

Die Stadtwerke Leer AöR erwarten von allen Führungskräften und Mitarbeitern die Meldung von fragwürdigem Verhalten. Daher wurden Prozessbeschreibungen an zentraler Stelle eingeführt, die klare Vorgaben für Berichts- und Meldewege vorsehen. Zugleich steht der Funktionsbereich Compliance und Recht beratend zur Verfügung.

Geschenke und Zuwendungen

Wir sind in besonderem Maße jeden Tag mit Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt, weil sie elementare Aufgaben der Daseinsvorsorge übernommen haben. Darüber hinaus wird zur Bewältigung dieser Aufgaben eine Vielzahl von öffentlichen Aufträgen im Wettbewerb vergeben. Kleine Aufmerksamkeiten von Gesprächspartnern haben oft grundsätzlich nachvollziehbare wirtschaftliche Hintergründe, die jedoch im Einzelfall die Grenze der Kontaktpflege überschreiten können. Damit wir jederzeit einen transparenten und fairen Wettbewerb mit unseren Auftragnehmern und eine Gleichberechtigung bei der Aufgabenbewältigung gegenüber der Leeraner Öffentlichkeit garantieren können, haben wir unseren Führungskräften und Mitarbeitern klare interne Regeln auferlegt.

  • Die Annahme von Geschenken und Zuwendungen ist grundsätzlich untersagt.
  • Eine Ausnahme bilden Werbegeschenke bis zu einem klar definierten, geringen Wert.
  • Die Annahme von Geld ist ohne Ausnahme verboten.
  • Alle darüber hinausgehenden Geschenke und Zuwendungen werden zentral durch den Funktionsbereich Compliance und Recht gesammelt und zurückgegeben.

Vergabe und Tariftreue

Öffentliche Aufträge stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Bei der Vergabe dieser öffentlichen Aufträge gelten daher komplexe rechtliche, technische, wirtschaftliche und ethische Anforderungen, die gewissenhaft einzuhalten sind, um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und einen marktgerechten Wettbewerb gleichermaßen zu ermöglichen. Zugleich erwarten wir von unseren Auftragnehmern die gewissenhafte Erfüllung der ihnen obliegenden sozialen und tariflichen, ethischen sowie umweltrechtlichen Pflichten und überprüfen im Einzelfall die Einhaltung. Im Bereich der Auftragsvergabe gelten klare interne Regelwerke der Stadtwerke Leer AöR und entsprechende Handlungsanweisungen, ein Vier-Augen-Prinzip für die Bearbeitung und getrennte Zeichnungsbefugnisse.

Korruptionsprävention

Die Korruptionsprävention in unserem Haus wird maßgeblich durch eine interne Richtlinie hinsichtlich der organisatorischen und rechtlichen Anforderungen gewährleistet. Zentrales Element integerer Verhaltensweisen ist die Bindung aller Führungskräfte und Mitarbeiter an einen Verhaltenskodex. Alle Mitarbeiter haben Zugriff auf eindeutige Prozessbeschreibungen und Beratungsangebote. Die Vermeidung von Korruption hat erste Priorität bei uns. Beispielsweise ist die Annahme von genehmigungsbedürftige Geschenken, Zuwendungen und Einladungen daher bei uns über den Funktionsbereich Compliance und Recht zentral zu beantragen. Zur frühzeitigen Erkennung von gefährdeten Bereichen erfolgt daneben eine indirekte Gefahrenbeurteilung zentral und unternehmensweit.