Hinweise zur Datenverarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz von fernauslesbaren Wasserzählern gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Diese Datenschutzinformation gilt für den Einsatz elektronischer Messeräte mit Funkübertragung zur Ermittlung der verbrauchten Trinkwassermenge (auch „Funkwasserzähler“). Adressaten der Datenschutzinformation sind sowohl der Anschlussnehmer (i.d.R. Eigentümer oder Erbbauberechtigter) als auch der Wasserabnehmer (Bewohner des versorgten Objektes, z.B. Mieter).
Hinweis: Falls mehr als zwei Wohneinheiten über einen gemeinsamen Wasserzähler abgerechnet werden oder wenn es sich um ein gewerblich genutztes Grundstück handelt, sind diese Datenschutzinformationen nicht relevant, da in diesen Fällen keine personenbezogenen Daten erhoben werden.
In diesen Datenschutzinformationen erfahren Sie alles zur Erhebung, zur Speicherung, zu den Kategorien personenbezogener Daten sowie über die Art und den Zweck, die Herkunft, Verwendung und die Speicherdauer bezogen auf das Sendemodul.
1. Verarbeitung personenbezogener Daten und datenschutzrechtliche Zulässigkeit
Datenschutzrechtliche Vorschriften finden Anwendung, wenn die verarbeiteten Daten personenbezogen sind. Personenbezogen sind Daten dann, wenn sie sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Messwerte sind also nur dann personenbezogen, wenn sie auf den jeweiligen Verbraucher zurückführbar sind.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf eines Erlaubnistatbestandes. Die Verarbeitung ist zulässig, wenn die Verarbeitung zur Vertragserfüllung oder für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt, die dem Verantwortlichen (datenverarbeitende Stelle) übertragen wurde.
Der Funkwasserzähler speichert und sendet keine Daten wie Ihren Namen oder Ihre Anschrift. Es geht bei der Verarbeitung von Zählerdaten stets um die Erhebung von Messwerten für die Abrechnung. Im Folgenden sind die konkreten Zwecke, Rechtsgrundlagen und Kategorien aufgeführt, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Funkwasserzählern herangezogen werden.
3. Kategorien verarbeiteter personenbezogener und nicht-personenbezogener Daten und deren Verwendungszeck
Kategorien | Verwendungszweck |
---|---|
Mess- und abrechnungsrelevante Daten, einschließlich der Wasserzählerstände (je verbautem Zähler/Gerät) | Abrechnung |
Zählerbezogene Daten wie Zählertyp, Zählernummer, Konfiguration, Batteriekapazität, Anzahl Betriebsstunden, Datum und Uhrzeit | Abrechnung, Zuordnung der Wassermengen, Überwachung der Funktionsfähigkeit des Zählers |
Daten bzgl. der Wassertemperatur | Sicherstellung der Trinkwasserqualität |
4. Verarbeitung und Speicherung der Daten
Damit wir unsere versorgungsrechtlichen bzw. vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können, kooperieren wir mit im Rahmen von Auftragsdatenverarbeitungsverhältnissen beauftragten Dienstleistern. Diese sind insbesondere Unternehmen im Bereich von IT-Dienstleistungen.
Um sicherzustellen, dass bei den Dienstleistern dieselben datenschutzrechtlichen Standards wie in unserem Haus eingehalten werden, haben wir entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Diese Verträge regeln u.a.:
- das Dritte nur Zugriff auf die Daten erhalten, die sie zur Erledigung der an sich übertragenen Aufgaben benötigen
- dass bei den Dienstleistern nur Mitarbeitende Zugriff auf Ihre Daten erhalten, die sich explizit zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen verpflichtet haben
- dass bei den Dienstleistern technische und organisatorische Maßnahmen eingehalten werden, welche die Datensicherheit und den Datenschutz gewährleisten
- was mit den Daten geschieht, wenn das Geschäftsverhältnis zwischen dem Dienstleister und uns beendet wird
Die o.g. personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten werden zum Teil im Datenspeicher des Zählers gespeichert sowie teilweise in IT-Systemen der Stadtwerke Leer AöR verarbeitet. Dabei wird darauf geachtet, dass eine Zuordnung der Daten und Zählernummern zu Verbrauchsadressen bzw. Verbrauchern immer so spät wie möglich erfolgt (z.B. erst in der Abrechnungssoftware). Die Daten werden in den IT-Systemen so lange vorgehalten, wie dies für den jeweiligen Verwendungszweck (siehe Punkt 3.) erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist.
Grundsätzlich werden nur solche Daten über Funk übertragen, die zur Wahrnehmung der Aufgaben der Wasserversorgung erforderlich sind (definiertes Sendeprotokoll). Andere erhobene Daten werden im Datenspeicher des Zählers bis zum Austausch des Zählers bzw. bis zu deren automatischer Überschreibung gespeichert. Ein Zugriff auf die im Zähler gespeicherten Daten kann nicht über Funk, sondern nur vor Ort und mit Einwilligung des Betroffenen erfolgen, um z.B. unplausible Wasserverbräuche zu klären.
Die in den Funkwasserzählern gespeicherten Daten werden rollierend überschrieben. Für die Speichergrenze gilt Folgendes: der Datenspeicher zum Erfassen der Daten ist ausgelegt auf bis zu 1460 Stundenwerten, 1130 Tageswerten sowie 36 Monatswerten und 16 jährlichen Werten. Folglich werden die ältesten Daten im lokalen Speicher des Funkwasserzählers überschrieben und damit unwiederbringlich gelöscht. Da bei Funkwasserzählern, die im Zähler selbst gespeicherten Daten von den gesendeten Daten abweichen können, ist es innerhalb des oben genannten Zeitraums ebenfalls erforderlich, die Daten im lokalen Speicher zu Prüf- und Abrechnungszwecken weiterhin dort zu belassen.
Die durch uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten aus den Funkwasserzählern löschen wir spätestens:
Tagesgenaue Endwerte werden 1130 Tage lang gespeichert. Der letzte Wert eines Monats wird 36 Monate lang gespeichert. Der Jahresendwert wird 192 Monate lang gespeichert.
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren gespeichert (die Frist beginnt stets mit Ablauf des Kalenderjahres nach Ablauf des Vertrages) und danach gelöscht, es sei denn, dass die Stadtwerke Leer AöR entsprechend Art. 6 Abs. 1 S. lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder andere gesetzliche Bestimmungen der Löschung entgegenstehen oder die weitere Speicherung zu Zwecken der Beweisführung, z.B. im Rahmen der Geltendmachung, Abwehr und Durchsetzung von Rechtsansprüchen gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erforderlich ist.
5. Betroffenenrechte gemäß Datenschutzgrundverordnung
Betroffenen Personen stehen gemäß Datenschutzgrundverordnung grundsätzliche Rechte bezüglich der über sie erhobenen und verarbeiteten Daten zu. Hierzu gehören:
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Gemäß Art. 21 DSGVO hat eine betroffene Person außerdem das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Dabei handelt es sich nicht um ein bedingungsloses Widerspruchsrecht. Die betroffene Person hat die Gründe für den Widerspruch darzulegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben müssen.
Betroffene Personen im Sinne von Art. 21 DSGVO und damit widerspruchsberechtigt können nur Personen sein, die in der über den Funkwasserzähler versorgten Wohneinheit leben, unabhängig davon, wer Anschlussnehmer / Vertragspartner des Wasserversorgers ist. Im Rahmen einer Interessensabwägung kann einem Widerspruch nur stattgegeben werden, wenn keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung durch den Wasserversorger vorliegen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen.
6. Verantwortlicher
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
Stadtwerke Leer AöR
Schleusenweg 16
26789 Leer
Telefon: 0491 92770-0
Telefax: 0491 92770-10
E-Mail: info@stadtwerke-leer.de
Internet: www.stadtwerke-leer.de
Sitz der Gesellschaft: Leer
Registergericht: Amtsgericht Aurich, HRB 165
Vorstand: Timo Kramer
7. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Als Datenschutzbeauftragter für die Stadtwerke Leer AöR wurde bestellt:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadtwerke Leer AöR
Schleusenweg 16
26789 Leer
E-Mail: datenschutzbeauftragter@stadtwerke-leer.de
8. Beschwerderecht
Sofern Sie der Auffassung sind, dass eine Datenverarbeitung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Die für unser Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen
Denis Lehmkemper
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Tel.: 0511-120 4500
Fax: 0511-120 4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de