Unsere Stadtentwässerung
Tagtäglich sind es mehrere Millionen Liter Frischwasser, mit denen Privathaushalte und Unternehmen im Stadtgebiet von Leer versorgt werden. Nach dem Gebrauch – ob beim Duschen oder durch die Toilettenspülung - gelangen sie als Abwasser in die Kanalisation, bahnen sich dort mit Hilfe von 45 Pumpwerken über Gefälle- und Druckrohrleitungen den Weg zur Kläranlage. Bevor es zurück in die Natur - in die Ems - geleitet werden kann, durchläuft das Wasser mechanische und biologische Reinigungsschritte. Täglich sind es im Schnitt etwa 7000 Kubikmeter Wasser, die diesen Weg gehen.
Anschluss ans Abwassernetz:
- Grundstücke müssen an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, sobald dort Abwasser dauerhaft anfällt. Hier finden Sie den Antrag dazu. Abgenommen werden können Grundstücksentwässerungsanlagen jeweils dienstags von 9 bis 12 Uhr oder donnerstags von 13 bis 16 Uhr.
- Termine sind mit unseren Mitarbeitern Bernd Schulte oder Wilfried Kleen mindestens sieben Tage im Voraus abzustimmen.
Dezentrale Abwasserbehandlung:
- Wenn ein Anschluss nicht möglich ist, sind abflusslose Sammelgruben oder Kleinkläranlagen vorgeschrieben. Empfohlen wird, sie einmal pro Jahr zu entsorgen. Zurzeit ist die Nehlsen damit von uns beauftragt.
- Unser Mitarbeiter Heinrich Kampen ist hierzu für Sie erreichbar.
Indirekteinleitung gewerblicher Abwässer:
- Das Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) der Stadtwerke Leer AöR bedarf über die Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung der Stadtwerke hinaus dann einer weiteren (wasserrechtlichen) Genehmigung, wenn dieses Abwasser einem der derzeit aktuell 57 Herkunftsbereiche der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser (Abwasserverordnung) zuzuordnen ist. Diese wasserrechtliche Indirekteinleitergenehmigung wird gemäß des § 58 (1) des Wasserhaushaltsgesetzes von den Stadtwerken Leer AöR erteilt. Dazu müssen entweder Anforderungen vor Vermischung und/oder für den Ort des Anfalls im entsprechenden Anhang des Herkunftsbereiches der Abwasserverordnungfür dieses Abwasser festgesetzt sein. (Beispiele: Kühlwasser oder Abwasser aus der Wasseraufbereitung nach Anhang 31, Abwasser aus der Metallbearbeitung, Metallverarbeitung nach Anhang 40, mineralölhaltiges Abwasser nach Anhang 49 oder Abwasser aus der Zahnbehandlung nach Anhang 50)
- Unser Mitarbeiter Jens Stomberg ist hierzu für Sie erreichbar.