Das Versorgungsgebiet

Diese Karte zeigt - blau umrandet - das Versorgungsgebiet des Wasserwerks in Leer-Heisfelde. 

Das Wasserschutzgebiet

Das Gebiet beim und rund um das Wasserwerk in Heisfelde ist ein Wasserschutzgebiet, das in drei sogenannte Wasserschutzzonen unterteilt ist. Informationen dazu finden Sie unterhalb der folgenden Karte.

  • Wasserschutzgebiet Zone III

Die Zone III, die weitere Schutzzone, schützt vor Verunreinigungen wie zum Beispiel durch Chemikalien. In diesem Bereich ist die Landwirtschaft geringfügig umsetzbar. Nutzungsbeschränkungen beziehen sich hier vor allem auf die Ablagerung wassergefährdender Stoffe, Abfälle und Schutt, den Einsatz von Klärschlamm, Gülle und Mitteln gegen Schädlinge und für Pflanzenschutz, die Massentierhaltung, das Anlegen von Kies- oder Sandgruben sowie das Anlegen von Kläranlagen.

  • Wasserschutzgebiet Zone II

In der Schutzzone II wird ein zusätzlicher Schutz vor Verunreinigungen zum Beispiel durch Krankheitserreger gewährleistet. Auch hier sowie in der Umgebung dürfen keine baulichen Maßnahmen erfolgen. Wassergefährdende Stoffe wie beispielsweise Abwasser oder Jauche, sind verboten. Nutzungsbeschränkungen beziehen sich hier vor allem auf die Landwirtschaft (besonders Düngung), den Tourismus, den Straßenbau, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Bodennutzung, die die obere Bodenschicht verletzt und jegliche Bebauung.

  • Wasserschutzgebiet Zone I

In der Zone I wird die Wassergewinnungsanlage und ihre unmittelbare Umgebung vor allen möglichen Verunreinigungen geschützt. Diese Zone wird landbaulich nicht genutzt und ist nur von autorisierten Personen zu betreten. Jegliche anderweitige Nutzung ist verboten.