Rückstausicherung

Die Aufnahmekapazität unserer öffentlichen Misch- und Regenwasserkanäle ist nach einem vorgeschriebenen Regenereignis bemessen. Kommt es allerdings zu außergewöhnlich starken Niederschlägen, wird diese überschritten. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es nicht möglich, die Kanalisation vorsorglich für Sonderfälle auszulegen.

Es muss also damit gerechnet werden, dass die Grundstücksentwässerungsanlagen zeitweise unter Rückstau stehen können. Auch wenn in einigen Stadtteilen bisher nie ein Rückstau eingetreten ist, kann dies zukünftig nie ausgeschlossen werden. Dann steigt der Wasserstand in der Kanalisation bis zur Straßenoberkante an.

Die angeschlossenen Entwässerungsanlagen (Bodenabläufe, Waschbecken, Waschmaschinen, Duschen usw.), die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen nach DIN EN 12056 wirkungsvoll und dauerhaft gegen Rückstau geschützt sein. In der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Leer, ist die maßgebende Rückstauebene auf die Höhe der Straßenoberfläche vor dem anzuschließenden Grundstück festgelegt.

Fällt Schmutzwasser unterhalb dieser Rückstauebene an, muss eine automatisch arbeitende Hebeanlage dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Unterhalb der Rückstauebene anfallendes Regenwasser, kann gemäß DIN EN 12056 über Rückstauverschlüsse der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden. Dafür müssen, solange der Rückstauverschluss geschlossen ist, geeignete Maßnahmen ­– wie Schwellen bei Kellereingängen oder Regenauffangrinnen bei tief liegenden Garageneinfahrten – ein Überfluten der tiefliegenden Räume durch Regenwasser verhindern. Der beste Rückstauschutz ist eine automatisch arbeitende Hebeanlage.