Rückstausicherung
Die Aufnahmekapazität unserer öffentlichen Misch- und Regenwasserkanäle ist nach einem vorgeschriebenen Regenereignis bemessen. Kommt es allerdings zu außergewöhnlich starken Niederschlägen, wird diese überschritten. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es nicht möglich, die Kanalisation vorsorglich für Sonderfälle auszulegen.
Es muss also damit gerechnet werden, dass die Grundstücksentwässerungsanlagen zeitweise unter Rückstau stehen können. Auch wenn in einigen Stadtteilen bisher nie ein Rückstau eingetreten ist, kann dies zukünftig nie ausgeschlossen werden. Dann steigt der Wasserstand in der Kanalisation bis zur Straßenoberkante an.