Zum Halbjahr keine Abgabe von Zählerständen erforderlich

Obwohl die Mehrwertsteuer zum Juli gesenkt wurde, müssen Wasserkunden den Stadtwerken zum Halbjahr keine Zählerstände mitteilen. Die zweiprozentige Steuer-Senkung gilt für den kompletten Abrechnungszeitraum - also für das ganze Jahr.

Wichtige Mitteilung für alle Trinkwasserkunden in der Stadt Leer: Nach der Senkung der Mehrwertsteuer zum Juli müssen Sie keine Zählerstände durchgeben! Der Grund: Bei der Abrechnung der rund 12.000 Haushalte werden nicht nur für das zweite, sondern auch für das erste Halbjahr lediglich fünf Prozent berechnet.

Den künftigen Abschlagsberechnungen haben wir den neuen Mehrwertsteuersatz bereits zugrunde gelegt, bei den vorherigen wird die Korrektur mit der Jahresendabrechnung erfolgen.

Die Ersparnis durch die Steuersatz-Senken liegt im Schnitt bei fünf Euro pro Jahr und Haushalt.

Die Vorgehensweise bei der Mehrwertsteuer beruht auf einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) "zur Anwendung des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise".