Mehrere Veränderungen bei den Gebühren

Zum 1. Januar 2021 wird es Veränderungen bei den Gebühren und Tarifen der Leistungen der Stadtwerke Leer geben. Der Rat der Stadt Leer hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 den Entscheidungen des Verwaltungsrates der Stadtwerke Leer zugestimmt.

Wasserpreis: Erstmals seit fünf Jahren ist eine Anhebung erforderlich: Ab 2021 kostet der Kubikmeter Trinkwasser bei den Stadtwerken 1,24 statt wie bisher 1,17 Euro (auf unserer Service-Seite ist die Preisliste​​​​​ für 2021 zu finden). Diese Anpassung ergibt sich aus der Verdoppelung der Wasserentnahmegebühr von 7,5 auf 15 Cent pro Kubikmeter, die der Niedersächsische Landtag jetzt mit seiner Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes beschlossen hat. Die Landesregierung verspricht sich dadurch Mehreinnahmen von rund 48 Millionen Euro im Jahr 2021. Ein Teil davon ist für die Umsetzung der Vereinbarung zum „Niedersächsischen Weg“ vorgesehen, die mit verschiedenen Maßnahmen den Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Niedersachsen verbessern soll.  Die Erhöhung der Wasserentnahmegebühr für die öffentliche Wasserversorgung wird somit vom Versorger über eine Erhöhung der Entgelte an die Kunden weitergegeben. Sie betrifft alle Wasserversorger in Niedersachsen. Keine Veränderung haben die Stadtwerke Leer beim Grundpreis für das Trinkwasser vorgenommen, der weiterhin konstant bei 7,58 Euro liegt.

Abwasser: Während die Beseitigung von Niederschlagswasser mit 0,40 Euro pro Kubikmeter ab 2021 um einen Cent gesenkt wird, steigt die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser von 2,95 auf 3,03 Euro pro Kubikmeter (auf unserer Service-Seite ist die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung für 2021 zu finden​​​​​​). Der Hauptgrund: Da der bei der Reinigung von Abwasser entstehende Klärschlamm kaum noch landwirtschaftlich verwertet werden kann, muss er einer Verbrennung zugeführt werden. Das führt auch dazu, dass die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben angehoben werden müssen - bei den Kleinkläranlagen von 59,95 auf 80,32 Euro und bei den Sammelgruben von 12,61 auf 31,23 Euro pro Kubikmeter (Details auf unserer Service-Seite in der Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen 2021).

Straßenreinigung: Die Gebührensätze für die Straßenreinigung bleiben konstant. Das bedeutet, dass für die Reinigung in Klasse A – der Fußgängerzone – auch künftig 28 Euro pro Frontmeter anfallen. In Reinigungsklasse B (maschinelle Straßenreinigung, zweimal pro Woche) werden 3,36 Euro und in Reinigungsklasse C (einmal pro Woche) 1,68 Euro fällig (siehe: Straßenreinigungsgebührensatzung unten als PDF auf der Service-Seite).