Sportboote dürfen in Leer wieder ein- und auslaufen - so wie auf unserem Archivbild.

Sportbootverkehr ist ab sofort wieder zulässig

Die Corona-bedingten Einschränkungen für den Bootsverkehr sind gelockert worden. Motor- und Segelboote dürfen wieder inner- und außerhalb des Leeraner Hafens verkehren.

Die Corona-bedingten starken Einschränkungen für den Bootstourismus sind deutlich gelockert worden. Das Niedersächsische Sozialministerium sieht Wassersportanlagen nicht mehr als Bereiche an, für die aufgrund des dort ausgeübten Sportbetriebs ein Betretungsverbot zu gelten hat. Demnach ist ein Sportbootverkehr jeglicher Art innerhalb und außerhalb des Hafens wieder zulässig. Schleusungen dafür werden ab sofort wieder vorgenommen.

Nach einer Handlungsempfehlung des Landeskrisenstabes gelten für den gesamten Hafenbereich der Stadt Leer unter anderem folgende Regeln:

- Kurzfristige Aufenthalte für Wartungsarbeiten oder für das Segeln sind gestattet.

- Das Zuwasserlassen, beziehungsweise Slippen oder Kranen von Booten ist gestattet. Voraussetzung: Diese Arbeiten weden von maximal zwei Personen erledigt, die zudem einen Mindestabstand von anderthalb Metern zu sich einhalten. 

- Sportbootverkehr jeglicher Art ist wieder zulässig. Das Fahren der Motor- und Segelboote innerhalb- und außerhalb des Hafens ist gestattet.

- Verboten bleibt weiterhin das Bewohnen von Booten auf der gesamten Hafenwasserfläche sowohl an öffentlichen als auch an privaten Anlegern. Die Ausnahme: Wohnboote, auf denen der Eigentümer seinen Erst- oder Zweitwohnsitz angemeldet hat und auf denen er sich nicht nur vorübergehend aufhalten will.

- Weiterhin nicht gestattet sind eine Gruppenbildung und die Missachtung des Mindestabstands.