Derzeit kann der Leeraner Hafen nicht - wie auf diesem Archivfoto - angelaufen werden.

Sportboothafen vorübergehend gesperrt

Wegen der Corona-Problematik bleibt der Hafen in Leer derzeit für Sportboote geschlossen. In diesem Zusammenhang gibt es einige weitere Vorschriften, die zu beachten sind. Hierauf hat der Landkreis Leer die einzelnen Hafenbetreiber im Kreisgebiet noch einmal hingewiesen.

Die Stadtwerke Leer weisen in Umsetzung der verschiedenen Allgemeinverfügungen des Landkreises Leer und Verordnungen der Landesregierung aus aktuellem Anlass noch einmal darauf hin, dass der Sportboothafen geschlossen ist. Dabei handelt es sich um eine präventive Maßnahme in Folge der Corona-Problematik.

Weiterhin ist das Bewohnen von Booten im Bereich der gesamten Hafenwasserfläche sowohl an öffentlichen als auch an privaten Anlegestellen verboten. Eine Ausnahme gilt lediglich bei so genannten Wohnbooten, sofern der Inhaber seinen Erst- oder Zweitwohnsitz dort angemeldet hat und er sich nicht nur vorübergehend dort aufhalten möchte.

Untersagt ist derzeit auch das Zuwasserlassen von Booten. Das Verlassen des Leeraner Hafens durch die Seeschleuse bleibt jedoch weiterhin möglich.

Auch für den Bootsverkehr auf der Hafenwasserfläche gilt gleichermaßen das in Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Landes Niedersachsen und des Landkreises Leer beschriebene Abstandsgebot.

Diese Vorschriften sind als Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hafen sowie zu den Hafenbenutzungsvorschriften zu sehen. Ihre Einhaltung wird sowohl durch die Verwaltungsbehörden und die Polizei sowie durch die Stadtwerke kontrolliert.