Demofläche für Blühstreifen im Mittelpunkt des Interesses
Landwirtschaftskammer und Stadtwerke luden Interessierte ein, sich über Blühstreifen zu informieren. Im Wasserschutzgebiet werden diese Natur-Projekte gefördert.Zahlreiche Landwirte und Interessierte aus anderen Fachbereichen folgten jetzt einer Einladung der Wasserschutzberatung der Außenstelle Leer der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und der Stadtwerke Leer zu einer Feldbegehung auf der Blühstreifen-Demonstrationsfläche am Weidenweg in Leer-Loga. Alljährlich informieren sich Bürger dort über im Wasserschutzgebiet geförderte Natur-Projekte, die Nahrung, Rückzugsraum und Brutmöglichkeiten für viele Insekten-Arten bieten.
Das Erscheinungsbild der Blühstreifen auf der Demo-Fläche am Weidenweg ließ in diesem Jahr etwas zu wünschen übrig. Grund dafür waren die enormen Regenfälle, die zuletzt dafür gesorgt hatten, dass die Entwicklung eher durchwachsen war. Insgesamt ist die Fläche am Weidenweg in 32 Parzellen unterteilt, auf denen in verschiedenen Jahren und zu verschiedenen Jahreszeiten 10 unterschiedliche Saat-Mischungen - vor allem regionale Mischungen - ausgebracht worden waren.
Es gibt in der Region seit vielen Jahren eine Kooperation der Landwirtschaft mit Wasserversorgern, die unter anderem Blühstreifen-Projekte in ihren Wasserschutzgebieten unterstützen. Auch für die Stadtwerke Leer mit dem Wasserwerk in Heisfelde ist das wichtig, weil Blühstreifen dem Grundwasserschutz dienen. Es wird auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verzichtet. Im Wasserschutzgebiet des Landkreises Leer sind es aktuell 19 Landwirte, die auf elf Hektar verschiedene Blühstreifen-Projekte umgesetzt haben. Da gebe es noch Luft nach oben, sagte Wasserschutzberater Hinrich Sparringa, die Anzahl stagniere derzeit.
Landwirte bekommen Fördermittel, die aus dem so genannten Wasser-Cent, der Wasserentnahmegebühr, finanziert werden. Dabei sind Blühstreifen nur ein kleiner Anteil, den die Wasserentnahmegebühr unterstützen. Weitaus effizientere Maßnahmen sind unter anderem der Anbau von Grasuntersaaten in Mais, der Zwischenfruchtanbau über Winter nach Getreide und Nachsaaten in Grünland, um nur einige Maßnahmen zu nennen.
Sparringa berichtete bei dem Termin am Weidenweg von rechtlichen Änderungen. Dass Landwirte vier Prozent ihrer Flächen für Blühstreifen oder andere Maßnahmen stilllegen müssten, werde sich ändern. Die Verpflichtung werde abgeschafft, so dass künftig alles auf einer Freiwilligkeit beruht. Dennoch ist der Wasserschutzberater optimistisch, dass weiterhin viele Projekte umgesetzt würden.